Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vorgelegt.

Inhaltlich entspricht er (BT-Drs. 19/2507 – PDF, 1,2 MB) dem zuvor eingebrachten Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/2439 – PDF, 1,3 MB). Mit dem Rechtsschutzinstrument für von Anbietern geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen anspruchsbegründender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Das Musterfeststellungsurteil solle eine Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwandes im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter.

Das Gesetz soll am 01.11.2018 in Kraft treten und war v.a. vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führt am 11.06.2018 eine Sachverständigenanhörung zu den Entwürfen unter Einbeziehung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen für eine Gruppenklage (BT-Drs. 19/243 – PDF, 392 KB) durch.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 379 v. 06.06.2018

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