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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Strafrecht
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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zum Austausch von Begrüßungen oder Ähnlichem keine verbotene „Ansammlung“ im Sinne der Corona-Bekämpfungs-Verordnung (CoBeVO) darstellt.