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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf nach § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG kann sich durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe ergeben, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG, Urteil vom 21.11.2018, Az. 7 AZR 234/17).