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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Deutschland muss zum 31.07.2022 die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (kurz Nachweisrichtlinie) in nationales Recht umsetzen. Das Umsetzungsgesetz ist am 23. Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet worden und am 8. Juli 2022 vom Bundesrat bestätigt worden. Es wird bereits am 1. August 2022 in Kraft treten.