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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Datenschutzrecht
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Eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Sie ist in der Regel nicht zulässig (Urt. des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.03.2019, Az. BVerwG 6 C 2.18).