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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz in Kraft, welches auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hat.
Zunächst erlaubt das Gesetz Folgendes:
- Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und in der Wohnung aufbewahren.
- Sie dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich tragen.
- Sie dürfen bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen.
Verboten hingegen ist u.a. der öffentliche Konsum von Cannabis in und in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Damit ist der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz nicht verboten, sofern es sich nicht um einen der vorgenannten Orte handelt.