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Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2016, Az. 3 Ws (B) 95/16   162 Ss 18/16, beschlossen, dass das Absehen vom Fahrverbot we­gen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen Bestand haben kann, wenn der Tatrichter seine Feststellungen ausschließlich auf die durch ein verlesenes Schreiben des Arbeitgebers untermauerten Angaben des Betroffenen stützt und die

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In dem aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. März 2016, Az. 8 AZR 665/14, wurde zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag geschlossen, der eine Ver­tragsstrafenregelung enthielt, wonach der Arbeitnehmer im Fall der Beendigung des Arbeitsver­hältnisses ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist eine Ver­tragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt zahlen sollte.

Der

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In seinem Urteil vom 23. Juni 2016 hatte das Bundessozialgericht (BSG) (Az. B 14 AS 26/15 R, B 14 AS 29/15 R, B 14 AS 30/15 R) über die Rechtmäßigkeit von sog. Sanktionsbescheiden eines Jobcenters zu entschieden. Das Jobcenter stellte das vollständige Entfallen des Arbeitslosengeld II für drei Monate fest.

Unterlässt der Schuldner es, eine beträchtliche Forderung aus einer Straftat zu Lasten seines Arbeitgebers in dem nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu erstellenden Ver­zeichnis anzugeben, kann ihm nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 Alt. 2 InsO die Restschuldbe­freiung versagt werden, so das Landgericht Lübeck in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2015, Az. 7 T 236/15.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgeleg­ten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen (§ 238 StGB, besser bekannt als Stalking) beschlossen.

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