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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Datenschutzrecht
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Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 14.07.2020 eine Bank wegen 20,00 € Kontoüberziehung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.000,00 € und zum Widerruf der SCHUFA-Einmeldung verurteilt (Az. 9 O 145/19).