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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Verkehrsrecht
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Wer ein Fahrzeug führt, darf sein Mobiltelefon nur benutzen, wenn es dabei weder aufgenommen noch gehalten wird – oder wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.
In einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall stand ein Autofahrer an einer Ampel und bediente sein Handy. Das wurde bemerkt und er erhielt einen Bußgeldbescheid. Der Handynutzer gab jedoch an, dass der Motor aufgrund einer eingebauten Start-Stopp-Automatik abgeschaltet war und er deshalb das Handy nutzen durfte.