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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. Januar 2019, Az. 9 AZR 45/16.