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- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Verbraucherrecht
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Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann (BGH, Urt. vom 14. Mai 2019, Az. XI ZR 345/18).