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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Wirtschaftsrecht
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Der Bundestag hat am 21.3.2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) zugestimmt. Das neue Gesetz konkretisiert die EU-Richtlinie 2016/943, die einen einheitlichen Mindeststandard für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Europa etablieren will.