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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Das BAG hat mit Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18, entschieden, dass eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird, auch dann nicht widerrufen kann, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde.