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- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Verkehrsrecht
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Das LG Erfurt hat in mehreren Rechtsstreitigkeiten entschieden, dass die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, Kfz-Käufern diejenigen Schäden zu ersetzen, die diesen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal entstanden sind (LG Erfurt, Urt. vom 18.01.2019, 9 O 490/18).