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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Sozialrecht
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Das BSG hat entschieden, dass ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, gesetzlich unfallversichert ist (BSG, Urt. vom 20.08.2019, Az. B 2 U 1/18 R).