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- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Verwaltungsrecht
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Das VG Aachen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Weinhändler sein Geschäft trotz der Corona-Pandemie wieder öffnen kann, da auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, verkauft werden dürfen (VG Aachen, Beschluss v. 03.04.2020, Az. 7 L 259/20).